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05/01/2018 durch Mark Scherer mit 0 Kommentare

Waren und Guthaben von 100 Amazon-Händlern beschlagnahmt


Rund 100 Amazon-Händlern ist es in dieser Wochen an den Kragen gegangen. Den Betroffenen sind Waren und Guthaben beschlagnahmt worden. Die asiatischen Onlinehändler sollen Steuern hinterzogen haben, heißt es in verschiedenen Medienberichten. Es ist offenbar das erste Mal, dass Finanzbehörden in so großem Stil dagegen vorgehen.

Die Ermittlungen sollen neben der Steuerfahndung und dem Finanzamt Berlin-Neukölln geleitet worden sein, die für die Umsatzsteueranmeldung chinesischer Händler in Deutschland zuständig ist. Zu dem Fall wollte sich die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen zunächst nicht äußern.

Dem Fiskus entgehen durch betrügerische Onlinehändler bis zu einer Milliarden Euro, schätzen Experten. Für den Kampf gegen Steuerausfälle schlägt der hessische Finanzminister Thomas Schäfer auf deutschen Onlinemarktplätzen ein neues Gesetz vor.  „Nur über Plattformen ist es betrügerischen Händlern möglich, Umsätze am Finanzamt vorbei zu tätigen“, sagte Schäfer dem Handelsblatt.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung weist Amazon allerdings die Vorwürfe zurück. Schließlich seien die Händler selbst für das Abführen der Umsatzsteuer verantwortlich. Schließlich habe Amazon keine Befugnis, die  Steuerangelegenheiten der Händler  zu überprüfen, heißt es aus dem Unternehmen. Der Konzern reagiere nur, wenn es Informationen erhält, dass ein Verkäufer seinen steuerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dann aber sei der Betrug schon aufgedeckt, so das Argument der Kritiker.

Steuegewerkschaft kritisiert betrügerische Onlinehändler

amazon

YouTube Screenshot

Kritik an den Onlinehändlern kommt auch von der Steuergewerkschaft.  „Plattformbetreiber müssen mit in die steuerliche Haftung“, zitiert die Süddeutsche Zeitung  den Chef der deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler. Deswegen wollten die Länderfinanzminister   in diesem Frühjahr ein Gesetz vorschlagen, das vorsehen soll, Portale wie Amazon.de in die Haftung zu nehmen; früher als es die EU bislang plant, schreibt das Blatt weiter.

„Außerdem soll der Plattform-Betreiber bei der Umsatzsteuer wie ein Verkäufer der Waren behandelt werden. Damit ist die Plattform für die korrekte Zahlung der Steuer in der Pflicht. Derzeit können Behörden oft niemanden für die Zahlung haftbar machen.,“ heißt es in dem selben Bericht.

Ein solches Gesetz würde vor allem den Ladenbesitzern gefallen, die ohnehin unter der Konkurrenz des Online-Handels leiden. „Wer hierzulande Ware verkauft, muss auch die korrekte Umsatzsteuer dafür bezahlen. Nur so funktioniert im Handel ein fairer Wettbewerb. Die ehrlichen Steuerzahler unter den Unternehmen dürfen nicht die Verlierer sein,“ zitiert die Zeitung den Hauptgeschäftsführer des deutschen Handelsverbandes (HDE), Stefan Genth.



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