Werden Mobilgeräte wie Smartphones und Tablets überwacht? Diese Frage kann man sich inzwischen durchaus stellen. Der WDR, NDR und die Süddeutsche Zeitung wollen erfahren haben, dass das Bundeskriminalamt (BKA) begonnen hat, sog. Trojaner in den Mobilgeräten einzusetzen.
Die drei Medienhäuser sollen von Sicherheitsbehörden Informationen erhalten haben, nach denen die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) bereits in laufenden Ermittlungsverfahren angewendet wird.
Das BKA will mit dem Trojaner vor allem Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram und Signal von verdächtigen Personen überwachen. Bislang war das wegen der Verschlüsselungen der Dienste nicht möglich.
Nach dem der Staatstrojaner heimlich aufs Handy aufgespielt wird, kann er Screenshots machen und diese an das BKA weiterleiten. Wie die Journalisten mitteilen, bestritt der BKA nicht die Existenz des Trojaners. Informationen ob und wie oft das Überwachuchgsprogramm zum Einsatz, wollte die Sicherheitsbehörde nicht mitteilen.
Zwar gelten Verschlüsselung in der Bevölkerung als beliebt, weil dadurch die Privatsphäre der Bevölkerung gesichert wird. Doch auch kriminelle Gruppen nutzen diese verschlüsselten Kommunikationswege.
Vor über einem Jahr soll deswegen Generalbundesanwalt Peter Frank gewarnt haben, dass wegen der verbreiteten Verschlüsselung nur noch 15 Prozent der überwachten Kommunikation erfasst werden könne. BKA-Vizepräsident sagte in einer Anhörung im Bundestag sogar, dass es wegen der Verschlüsselung „zu teils erheblichen Überwachungslücken“ komme.
Mit der Quellen-TKÜ kann das BKA zwar die Verschlüsselung bei den Messenger-Dienster nicht lahmlegen, über diesen Weg gelingt es ihnen aber an die Daten zu kommen, bevor sie verschlüsselt werden. Aus Haushaltsunterlagen soll hervorgehen, dass für 2017 das BKA Sachmittel im Umfang von 50 Millionen Euro, um „operative IT-Systeme“ zu verbessern, beantragte.
Die Überwachung durch Staatstrojaner führt zu Kritik. „“Handys sind zum Telefonieren da, nicht um deren Besitzer heimlich zu verfolgen,“ zitiert die Süddeutsche Zeitung den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke). Die Bürgerrechtsorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ plane sogar, gegen das Gesetz, das den Staatstrojaner erlaube, Verfassungsbeschwerde zu erheben.
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