Immer wieder können Probleme mit dem Telefon- oder Internetanschluss auftauchen. Auch mit dem Smartphone kann es zu Problemen kommen. Viele hatten im vergangenen Jahr zu hohe Kosten bei ihrem Handy moniert. Vor allem Verbraucher, die ein Handy mit Vertrag besitzen, fühlen sich benachteiligt.
Wenn es Beschwerden gegen den Telekommunikationsanbieter gibt, können teure Gerichtsprozesse vermieden werden. Die Bundesnetzagentur hat dafür eine Schlichtungsstelle eingerichtet.
„Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an uns wenden, um Streit vor Gericht zu vermeiden,“ erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die gestiegene Zahl an Anträgen zeigt uns, dass unsere Streitmittler eine wichtige Anlaufstelle bei Problemen zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern sind.“
Im vergangenen Jahr sind über 2.500 Anträge bei der Bundesnetzagentur eingegangen. 2016 waren es knapp 2.000. 860 Anträge wurden von der Schlichtungsstelle als unzulässig abgelehnt.
Bei der Hälfte der Fälle konnte durch das eingeleitete Schlichtungsverfahren eine gütliche Einigung erreicht werden, d.h. das Anliegen des Antragsstellers konnte zu seiner Zufriedenheit geklärt werden, teilt die Behörde mit. „Wir finden oft gute Lösungen, wenn die Parteien gesprächsbereit sind und sich auf einen Kompromiss einlassen,“ ergänzt Homann. „Im Idealfall können wir den Streit nachhaltig klären und das Vertragsverhältnis kann fortgesetzt werden.“
Immerhin verweigerten in 25% der Fälle verweigerte das jeweilige Unternehmen die Teilnahme am Schlichtungsverfahren. Die durchschnittliche Dauer der Schlichtungsverfahren betrug dabei acht Wochen.
Bei den Schlichtungsfällen handelt es sich oft um das Fehlen der zugesicherten Leistung, Störungen oder Anschlusssperren. Probleme gibt es auch beim Anbieterwechsel und Umzug des Anschlusses.
Verbraucher sollten Rechnungen und Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen, um den Anbieter bei Problemen zeitnah kontaktieren zu können, rät die Bundesnetzagentur. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich nur um eine Rechnung für das Internet, den Telefonanschluss oder des Mobilfunkanschlusses handelt.
Mit der Verbraucherschlichtungsstelle sollen Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern außergerichtlich beigelegt werden. „In diesem Sinne vermittelt die Schlichtungsstelle seit 1999 als neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes.
Das Schlichtungsverfahren ist seit April 2016 kostenlos. Die Teilnahme der Unternehmen an der Schlichtung ist freiwillig,“ heißt es von der Behörde. Wer also etwa bei seinem nächsten Urlaub eine zu hohe Handy-Rechnung bekommen hat, der sollte eventuell zuerst über ein Schlichtung nachdenken, bevor er den Gang zum Rechtsanwalt macht.
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