Geheimdienste arbeiten heute anders als in den klassischen James Bond Filmen. Heute finden Geheimdienste ihre Informationen über soziale Netzwerke. Hier lassen „sich sehr schnell eine Reihe von Details zu Erwerbsbiografien und zum sozialen Umfeld der Nutzer herausfiltern. Informationen zu Gewohnheiten, Hobbys bis hin zu politischen Interessen können über nur wenige „Klicks“ generiert werden,“ warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Den Verfassungsschützern fallen Aktivitäten gerade chinesischer Nachrichtendienste in Sozialen Netzwerken wie LinkedIn und Facebook auf. „Diese versuchen seit einiger Zeit, intensiv über diesen Weg nachrichtendienstliche Quellen zu werben,“ teilt das Bundesamt für Verfassungsschutz mit. Wer also ein Handy mit Vertrag besitzt und viel surft, sollte vorsichtig sein.
Für die Chinesen scheinen besonders Personen interessant zu sein, „die mit China oder mit für die Volksrepublik wichtigen Themen befasst sind (Außenpolitik, Wirtschafts- und Währungspolitik, G7/G20-Gipfel, Europäische Union, Terrorismus, Uiguren, Tibet, Territorialkonflikte im Südchinesischen Meer etc.) und schon einmal in China waren oder die chinesische Sprache beherrschen.“ Vor allem solche Menschen, sollten mit ihrem Handy oder ihren Apps vorsichtiger umgehen.
Zu der Personengruppe zählen oftmals Personen, die
Chinesische Geheimdienste benutzen für die Anbahnung von Kontakten in der Regel Fake-Profile. Mal sind Sie dann als Mitarbeiter von Thinktanks, als Wissenschaftler oder Angehörige chinesischer Behörden getarnt. Es kann sein, dass die Chinesen sich interessiert an der Arbeit der Zielperson zeigen und sich dann nach der Möglichkeit eines fachlichen Austauschs erkundigen.
Im nächsten Schritt kann es sein, dass der Lebenslauf verlangt wird. Außerdem kann es sein, dass die Chinesen eine Probearbeit verlangen, natürlich gegen entsprechende Vergütung. Bei näherem Interesse gibt es dann eine Einladung zu einem „wichtigen Kunden“ nach China, der nicht Erscheinung tritt.
Die Kosten dafür trägt die chinesische Seite. Im weiteren Verlauf wird der Betroffenen aufgefordert, „Berichte zu verfassen oder interne, sensible Informationen aus dem jeweiligen Arbeitsbereich weiterzugeben -“ natürlich gegen entsprechende Vergütung.
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