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Telekom

21/01/2019 durch Mark Scherer mit 0 Kommentare

Die Telekom erhöht zum 2. Mai seine Preise!


Die Telekom Kunden müssen ab dem 2. Mai 2019 mit einer höheren Rechnung rechnen. Auch betroffen sind die jahrelangen führenden Verträge bei der Deutschen Telekom. Anscheinen Plant der Konzern eine komplette Abschaffung eines älteren Festnetztarifes und einige Preisänderungen in seinen Festnetztarifen.

Umbauarbeiten der Tarifstrukturen bei der Deutschen Telekom!

Die Telekom möchte seine Festnetztarife neu strukturieren und passt gleichzeitig seine Grundtarifpreise zum 2. Mai 2019 an. Somit soll der monatliche Grundpreis im MagentaZuhause S Tarif für viele Bestandskunden um knapp 5 % angehoben werden. Bislang lag die monatliche Grundgebühr bei 34,95 €, nun soll diese 36,65 € pro Monat betragen. Somit sollen gleich mehrere hunderttausend Kunden von der Preiserhöhung betroffen sein.

Der bisherige Call & Surf Basic IP Tarif, der Deutschen Telekom soll zum 4. Februar komplett eingestellt werden. Dieser Tarif ist zwar schon seit längerem nicht mehr unter den Angeboten zu finden, doch gibt es langjährige Bestandskunden die diesen Tarif noch aktuell nutzen. Die Nutzer werden auf den DSL-Tarif MagentaZuhause XS umgestellt. Dieser Tarif kostet monatlich 2,- € mehr und hat eine monatliche Grundgebühr von 31,95 €.

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Wieso eine Preiserhöhung?

Die Tarifanpassung wird von der Deutschen Telekom unter anderem mit den gestiegenen Energiepreisen und der Hohen Investition der Netzbauarbeiten begründen. Da das Unternehmen seine Preise möglichst dauerhaft halten möchte, wurden die geplanten Ausbauarbeiten der Festnetz- und Mobilnetze der kommenden Jahre mitberücksichtigt.

Betroffene Bestandskunden der Deutschen Telekom die mit der Grundgebühr Erhöhung nicht einverstanden sind, haben das Recht auf eine Sonderkündigung. Wer innerhalb der gesetzten sechs Wochen Frist keine schriftliche Kündigung schreibt, akzeptiert zum 2. Mai die monatliche Preiserhöhung von 1,70 €.

Ist diese Art der Preiserhöhung überhaupt gestattet?

Die AGBs gestattet dem Unternehmen die Erhöhung der Grundgebühr mit der Klausel unter Punkt 9.1 wiederzufinden: „Wir sind berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Berechnung des vereinbarten Preises maßgeblich sind“. Zu den Gesamtkosten zählen z. B. unteranderem die anfallenden Kosten für den Ausbau des Netzbetriebes und der Netznutzung.

Ob es eine Preiserhöhung auch in den aktuellen Handytarifen geben wird wissen wir leider nicht. Sobald uns neue Informationen vorliegen werden wir diesen Bericht aktualisieren.



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