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29/12/2017 durch Mark Scherer mit 0 Kommentare

Bundesnetzagentur verzeichnet Rekord bei Beschwerden von Verbrauchern


Neuer Rekord in Sachen Beschwerden: Die Bundesnetzagentur hat bis Dezember 2017 rund 290.000 Verbraucherbeschwerden im Telekommunikationsbereich erhalten. Im Jahr 2016 waren es noch 220.000 Beschwerden, teilt die Behörde mit.

„Nie zuvor haben sich so viele Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschwert wie in diesem Jahr“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die hohe Zahl der Anfragen zeigt, dass die Bundesnetzagentur bei Telekommunikationsthemen als Behörde für Verbraucherfragen wahrgenommen wird und auch das Vertrauen der Verbraucher genießt. Oft können wir konkret helfen, zum Beispiel wenn beim Wechsel des Anbieters Probleme auftreten. Gegen Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung gehen wir konsequent vor.“

Beschwerden gab es vor allem wegen Rufnummernmissbrauch, unerlaubter Telefonwerbung, Anfragen im Verbraucherservice und Anbieterwechsel.

Rufnummernmissbrauch

In dem zu Ende gehenden Jahr sind über 160.000 schriftliche Beschwerden und Anfragen zum Missbrauch von Rufnummern eingegangen. Im Kamof dagegen hat die Bundesnetzagentur rund 700 Rufnummern abgeschaltet und in 69 Fällen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote verhängt.

Besonders sogenannte Ping-Anrufe haben es den Verbrauchern angetan. „Seit Oktober 2017 sind bisher 60.000 schriftliche Beschwerden eingegangen. Von Beginn des Jahres bis einschließlich September 2017 waren es rund 15.000 Beschwerden,“ teilt die Behörde mit. Deswegen hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss.

Unerlaubte Telefonwerbung

Auch bei Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung hat es einen Anstieg bei den Beschwerden gegeben. „Bis Ende November 2017 gingen über 52.000 schriftliche Beschwerden ein. Im vergangenen Jahr waren es rund 29.000 Fälle. Wegen unerlaubter Telefonwerbung wurden im Jahr 2017 insgesamt Bußgelder in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro verhängt. Im Jahr 2016 waren es 900.000 Euro, im Jahr 2015 rund 460.000 Euro,“ so die Bundesnetzagentur. Deswegen haben die Netzhüter in diesem Jahr auch erstmals das höchstmögliche Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe von 300.000 Euro gegen ein Energieunternehmen verhängt.

Anfragen im Verbraucherservice

Rund 78. 0000 Beschwerden und Anfragen sind beim Verbraucherservice Telekommunikation der Bundesnetzagentur in diesem Jahr eingegangen. Vor allem ging es dabei um Störungen von Teilnehmeranschlüssen sowie Probleme beim Umzug oder bei der Neubereitstellung von Anschlüssen. Auch hatten Verbraucher in diesem Jahr häufig Schwierigkeiten Kundenservices der Anbieter zu erreichen.

Anbieterwechsel

Beim Anbieterwechsel hat es dagegen in diesem Jahr eine Senkung der Beschwerden gegeben. In 3.000 von 17.000 Fällen musste die Bundesnetzagentur in Form von sogenannten Eskalationsverfahren bei den Unternehmen sicherstellen, dass der Wechsel des Anbieters möglichst zügig abgeschlossen wird. In solchen Fällen war es zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen, die länger als einen Kalendertag andauerte.



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