Google will seinen Play Store sicherer machen. Schon seit der Version 6 „Marshmellow“ gibt es die Möglichkeit, Apps den Zugriff auf das Adressbuch zu verbieten. Bei Android 7 gibt es die Möglichkeit im Doze-Modus Strom zu sparen. Android 8 beschränkt sogar die Hintergrundaktivitäten und verlängert so die Laufzeit des Akkus.
Einen Makel hatte das bisher. Gerätehersteller trödeln oft bei den Updates so dass die Neuerungen nicht bei den Nutzern ankommen oder erst sehr spät. Nicht zu vergessen ist, dass auch Apps an neue Android-Versionen angepasst werden müssen.
Für die Zukunft gilt, dass Android-Apps eine halbwegs aktuelle Ausgabe des Betriebssystems nutzen müssen. Die neuen Regeln treten im August 2018 in Kraft. Dann werden neue Apps nur dann in den Play Store aufgenommen, wenn sie mindestens Android 8.0 (API Level 26) unterstützen. Ab November sollen diese Mindestanforderungen sogar für ältere Apps gelten.
Die neuen Regeln stellen vor allem App-Entwickler vor große Herausforderungen. Die aktuelle Version Android 8 bringt Beschränkungen für die Nutzung von Hintergrunddiensten, dass eine bessere Akkulaufzeit bringen soll. Ein gutes Argument für ein Handy mit Vertrag. Das muss allerdings von den App-Entwicklern umgesetzt werden. Mit den neuen Regeln wird das sogar verpflichtend.
Bereits 2014 hatte die Android-Version Lollipop eine 64-bit-Architektur in das mobile Betriebssystem integriert. Rund 40 Prozent der im Einsatz befindlichen Geräte sollen das auch genutzt haben. In Zukunft sollen 64-bit-Versionen für alle Apps zur Pflicht werden. Die Regelung soll ab August 2019 greifen. App-Entwickler haben also genug Zeit, ihre Apps anzupassen.
Die vom Play Store ausgelieferten APKs werden in Zukunft mit zusätzlichen Sicherheits-Metadaten versehen. Dadurch soll ihre Authentizität eindeutig sichergestellt werden. Damit diese Metadaten von Google hinzugefügt werden können, soll die maximale Größe von APK-Dateien angepasst werden.
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