Weil Apple die Leistung von iPhone-Akkus gedrosselt hat, droht dem Unternehmen Ärger. In den USA sind erste Sammelklagen eingegangen. Auch in Europa droht dem Konzern jetzt Ärger. Die franzöische Justiz hat gegen der amerikanischen Technologiekonzern Vorermittlungen wegen Verbrauchertäuschung eingeleitet.
Grund für die Ermittlung ist eine Klage des Verbandes Halte à l’obsolescence (HOP). Apple wird vorgeworfen, die heimliche Drosselung von Geräten mit allmählich schwächeren Batterien absichtlich per Firmware-Update vorgenommen zu haben mit dem Ziel, mehr neue Handys zu verkaufen.
Wegen der sog. Obsoleszenz sollen in Frankreich bereits vorläufige Ermittlungen auch gegen den Druckerhersteller Epson eingeleitet worden sein. In Frankreich ist das absichtliche Verkürzen der Lebensdauer von Produkten seit 2015 einer Straftat.
In dem Fall drohen dem Täter eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren Haft und eine Geldstrafe von bis 300.000 Euro. Bei Unternehmen könnte die Geldstrafe sogar bis zu 5 Prozent des Jahresumsatzes ausmachen.
Geht man bei Apple von einem Jahresumsatz von etwa 290 Milliarden aus, würde das im schlimmsten Fall für den US-Konzern eine Geldstrafe von 11, 45 Milliarden Dollar bedeuten.
Auch wenn es sich in Frankreich derzeit um Vorermittlungen handelt, könnte diese noch Monate andauern. Nach Abschluss der Vorermittlungen wird entscheiden, ob der Fall zu den Akten gelegt wird oder einem Ermittlungsrichter für eine gründliche Untersuchung übertragen werden.
Auch in der Schweiz droht dem US-Konzern ärger, obwohl dieser sich bereits entschuldigt hatte. Ein Schweizer Politiker glaubt ebenfalls, dass Apple durch die Drosselung älterer iPhone-Modelle zum Kauf von neuen Modellen gebracht werden sollten. „Ich akzeptiere Apples Entschuldigung nicht.“
Sein iPhone 6s sei nach vier Stunden entladen, obwohl die Garantiefrist noch laufe, sagte Thomas Putallaz, Vizepräsident der CVP der Stadt Genf, der Tribune de Genève. Apple habe in dem Fall eine rote Linie. Der schweizer Politiker soll seine Klage bei der Bundesanwaltschaft bereits am 29. Dezember vergangenen Jahres eingereicht haben.
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