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20/12/2017 durch Mark Scherer mit 0 Kommentare

Wie die Bundesnetzagentur vor ungewollten Kosten auf Handyrechnung schützen will


In Zukunft sollen Verbraucher von ungewollten Abrechnungen auf der Handyrechnung geschützt werden. Deswegen hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren zur Festlegung von verbraucherschützenden Regelungen zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung eröffnet.

„Wir wollen verhindern, dass Mobilfunknutzern ungewollt Drittanbieterleistungen in Rechnung gestellt werden“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Technische Möglichkeiten zum Schutz von Verbrauchern sollten effizient angewandt werden.“

Ungewollte „Drittanbieterleistungen“ sollen verhindert werden

Bereits jetzt setzen die abrechnenden Mobilfunkanbieter teilweise technische Sicherungsmechanismen ein um ungewollte „Drittanbieterleistungen“ zu verhindern. Durch das Verfahren soll für die Zukunft geklärt werden, ob diese Sicherungsmechanismen ausreichen oder noch ausgeweitet werden müssen.

Immer wieder hatte es in der Vergangenheit Beschwerden von Verbrauchern gegeben, weil Leistungen Drittanbietern auf ihren Mobilfunkrechnungen, dessen Ursachen nicht bekannt waren. Grund dafür waren intransparente Dienste, womit man etwa mit einem Klick unbemerkt ein Bezahlbutton ausgelöst hat. Oft sind solche Bezahlbuttons mittels einer technischen Manipulation mit Bildern oder Texten überlagert.

Bundesnetzagentur soll angehört werden

bundesnetzagentur

Youtube Screenshot

Mit der Initiative der Bundesnetzagentur sollen einheitliche Regelungen festgelegt werden, womit die Nutzer besser vor versteckten Kosten geschützt werden. Mit einer neuen Regelung im Telekommunikationsgesetz ist die  Bundesnetzagentur befugt, Verfahren hinsichtlich der Abrechnung festzulegen. In einem ersten Schritt dazu werden umfangreiche Fragenkataloge zur Anhörung veröffentlicht. Die Fragen sind neben den betroffenen Unternehmen auch an Fachkreise und Verbraucherverbände gerichtet.

Drittanbieter können gesperrt werden

Nach Angaben der Bundesnetzagentur kann die Abrechnung von Drittanbieterleistungen bereits nach geltender Rechtslage durch Einrichtung einer Drittanbietersperre technisch unterbunden werden.

Wie die Behörde mitteilt, muss eine Drittanbietersperre auf Verlangen eingerichtet werden. Dadurch wird bewirkt, dass schon die Identifizierung des jeweiligen Mobilfunkanschlusses zum Zwecke der Abrechnung von Drittanbieterleistungen unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. Voraussetzung ist jedoch ein aktives Tätigwerden des Mobilfunkkunden. Die Sperre umfasst gegebenenfalls Dienste, die der Mobilfunkkunde nutzen möchte.

Unabhängig davon empfiehlt es sich immer nicht alles auf dem Handy anzuklicken. Wenn man sich nicht sicher ist, was mit dem Klick ausgelöst wird, dann sollte man die Finger davon lassen. Neben einer Kostenfalle könnte man sich möglicherweise auch Schadsoftware auf sein Handy runterladen.



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