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15/11/2017 durch Mark Scherer mit 0 Kommentare

Schäuble mahnt vor Twittern und Co. während Sitzungen


Twittern gehört zu den beliebtesten Kurznachrichtendiensten. Doch bei Konferenzen und bei der Arbeit sollte man die Finger von Twitter lassen. Es könnte eine Abmahnung vom Chef kommen. Doch auch bei den Abgeordneten scheint das Twittern zum Problem zu werden. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) ließ jetzt in einem Brief mitteilen, dass es Benimm-Regeln für Abgeordnete im Umgang mit den Sozialen Medien während der Sitzungen gibt.

„Den Verhandlungen des Bundestages unangemessen und daher unerwünscht ist die Nutzung von Geräten zum Fotografieren, Twittern oder Verbreiten von Nachrichten über den Plenarverlauf“, hat der CDU-Politiker seinen Kollegen in dem Schreiben laut eines Tweets des ARD Hauptstadtstudios mitgeteilt.

In den Sozialen Medien wird daher spekuliert, ob das nicht als Seitenhieb gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel ist. Schließlich sieht man die Regierungschefin sehr oft wie sie mit Ihrem Handy schreibt.

„Sudoku-Affäre“

twittern

YouTube Screenshot

Mit dem Digital-Knigge könnte sich Schäuble aber selbst ins Knie geschossen haben. Schäuble war in einer Bundestagssitzung 2012, damals noch Bundesfinanzminister, beim „Sudoku“ spielen auf seinem Tablet gefilmt worden. Zusätzliche Brisanz erhielt die „Sudoku-Affäre,“ weil es in der Sitzung um ein 130 Milliarden Euro schweres Hilfspaket für das angeschlagene Griechenland ging.

In dem Brief zum Beginn der 19. Wahlperiode des Bundestages an die 709 Abgeordnete erinnerte der neue Bundestagspräsidenten die bereits seit Längerem bestehenden Regeln „zur Benutzung technischer Geräte im Plenarsaal“. Grundsätzlich dürften demnach insbesondere Mobiltelefone und Tablet-Computer nur zurückhaltend verwendet werden. Zudem sei die Nutzung von Geräten unzulässig, „die Geräusche erzeugen, aufgeklappt oder hochgestellt werden.“ Damit sind Laptops gemeint.

Tablets für Abgeordnete während Sitzungen erlaubt

Das Nutzen von Tablets scheint aber inzwischen normal zu sein. Neben dem regulären Surfen im Internet nutzen die Abgeordneten auch ihre Reden von den Geräten abzulesen. Das war noch vor wenigen Jahren anders. 2010 hatte der FDP-Abgeordnete als erster eine Rede mit Hilfe eines iPads im Bundestag gehalten. Dafür hatte der Liberale noch eine Rüge erhalten. Später wurde das Verbot aber aufgehoben.

Die Tablets haben aber auch viele Vorteile gebracht: Die Papierberge auf den Tischen der Bundestagsabgeordneten wie früher sind praktisch nicht mehr vorhanden.



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